OBS-GY Bissendorf

Schulkonzept

Fördern und Fordern

Der gemeinsame Unterricht in Klasse 5 und 6 ermöglicht es Ihrem Kind sich gemäß seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell zu entwickeln. Dabei stehen im 5. Jahrgang das Ankommen Ihres Kindes in der Oberschule und seine Gestaltung der Beziehungen zu den Mitschüler:innen und insbesondere zu den Lehrkräften im Vordergrund. Wir sind davon überzeugt, dass die dadurch gestärkten Beziehungen die Grundlage für eine erfolgreiche und umfangreiche binnendifferenzierte Unterrichtsgestaltung sind. Dazu gehören individualisierende Lernphasen im Wechsel mit kooperativen Arbeitsformen gestützt durch methodische Vielfalt, differenziertes Material und differenzierte Lehrwerke.

Gemeinsames Lernen vor Ort

Die OBS-GY in Bissendorf bietet Ihrem Kind eine Menge Vorteile.

kurze, sichere Schulwege

soziale Kontakte aus der Grundschule bleiben erhalten

übersichtliche Strukturen durch überschaubare Schülerzahl

offene Schullaufbahn-entscheidungen

Das macht die OBS-GY besonders

Förderung individueller Begabungen

Die individuelle Begabung Ihres Kindes mit den jeweiligen Stärken und Schwächen steht bei uns im Vordergrund. Mit Hilfe von Checklisten, Förderplänen und der Dokumentation individueller Lernentwicklung werden Begabungen erkannt, gefördert und gefordert.

Lerntagebuch

Der individuelle Lernprozess wird in den Jahrgängen 5 bis 7 von einem Lerntagebuch begleitet, welches Ihr Kind dabei unterstützt, seine Aufgaben und Ziele sowie sein Lernpensum zu dokumentieren und reflektieren. Dadurch wird das selbstständige Lernen sowie die Organisation von Lernprozessen unterstützt. Das Lerntagebuch dient des Weiteren zur Kommunikation zwischen Ihnen und uns, insbesondere auch für positive Rückmeldungen an Ihr Kind.

Selbstständige Arbeitszeit (SAZ)

Ein wesentliches Merkmal der Förderung in der selbstständigen Arbeitszeit (SAZ) ist die Möglichkeit des Austausches zwischen Ihrem Kind und dem Lehrerteam. Dabei wird darauf geachtet, dass Lehrkräfte aller Langfächer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Diese Struktur ermöglicht es Ihrem Kind, in Kleingruppen Lerninhalte intensiv einzuüben z.B. Kommunikationstraining für den Englischunterricht zielgerichtet auf die Abschlussprüfung.

Lernpat:in

Um Ihrem Kind in den unteren Jahrgängen bei der Organisation der Lernprozesse zu unterstützen, helfen Lernpat:innen aus den Jahrgängen 9 und 10. Sie sind dabei bestimmten Schülern aus Jahrgang 5 an festgelegten Wochentagen zugeordnet.

Raumkonzept

Um Kleingruppen in der SAZ und im Unterricht die Möglichkeit zu bieten in Ruhe und konzentriert zu arbeiten, befinden sich auf den Fluren zusätzliche Gruppenräume und Lerninseln, in denen die Schüler z.B. an Computern recherchieren können.

Schulcharta der Oberschule Bissendorf

An unserer Schule wollen wir uns alle wohl fühlen und mit Freude erfolgreich lernen und arbeiten. Dazu müssen wir grundsätzliche Regeln einhalten:

I. Grundsätzliches für das Zusammenlebe in unserer Schule

  1. Wir verhalten uns so anderen gegenüber, wie wir selbst behandelt werden wollen. Gegenseitige Rücksichtnahme unter Mitschüler:innen, Lehrkräften und Schulpersonal und gegenseitige Achtung sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
  2. Wir gehen fair und höflich miteinander um, belästigen, behindern, beschimpfen oder bedrohen niemanden, denn wir wollen ohne Angst zusammenleben und arbeiten.
  3. Wir lehnen jede Form von körperlicher und verbaler Gewalt ab. Wir lösen Konflikte friedlich. Bei einem Konflikt können wir uns an die Klassenpaten, die Konfliktlotsen, die Klassenlehrkraft, die Mediatoren, eine Lehrerkraft deines Vertrauens, Schulsozialarbeit oder die Schulleitung wenden.
  4. Wir vermeiden jegliche Unterrichtsstörung und halten uns an unsere mitentwickelten Regeln: Jede:r Schüler:in und jede Lehrkraft hat das Recht auf ungestörten Unterricht; d. h.:
  • Ich gehe freundlich und höflich mit jedem um.
  • Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerkraft.
  • Ich melde mich und rede nicht dazwischen.
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  1. Wir bemühen uns um umweltbewusstes Verhalten, sowohl durch Energiesparen als auch durch Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
  2. Wir verpflichten uns, mit dem Gebäude, den Einrichtungen, den Medien und den Ausstellungsgegenständen sorgsam und verantwortungsbewusst umzugehen und entstandene Schäden sofort zu melden.

II. Teilnahme am Unterricht und Aufsicht der Schule

  1. Du musst regelmäßig und pünktlich an allen Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen. Wenn du krank bist, sorge dafür, dass die Schule möglichst sofort telefonisch (0540293030) benachrichtigt wird. Außerdem muss spätestens am dritten Tag nach Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.Versäumten Unterrichtsstoff musst du unaufgefordert nachholen. Bei Nichtteilnahme am Unterricht aus anderen Gründen müssen deine Eltern rechtzeitig, spätestens eine Woche vorher, einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Über Arzttermine, die am Vormittag liegen, musst du deine Klassenlehrkraft vorher informieren.
  2. Wenn du länger als eine Woche nicht am Sportunterricht teilnehmen kannst, musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Dies bedeutet aber nicht, dass du in den Randstunden zu Hause bleiben bzw. nach Hause gehen kannst, denn es gibt bestimmte Aufgaben, die du trotzdem erledigen kannst. Frage also bitte immer vorher deine Sportlehrkraft.
  3. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung trägt die Schule Verantwortung für dich. Wenn du dich ohne Erlaubnis der Aufsicht entziehst, bist du nicht mehr durch die Schule versichert. Das Schulgelände, das durch gelbe Linien gekennzeichnet ist, darf nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Klassenlehrkraft verlassen werden. Dies gilt auch für die Mittagspause vor den Ganztagsangeboten.

III. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  1. Die Anordnungen jeder Lehrkraft musst du befolgen. Auf Befragen musst du jeder Lehrkraft oder jedem Schulsozialarbeiter deinen Namen nennen.
  2. Alle Einrichtungen der Schule (Räume, Möbel, Geräte und Materialien) sind für dich da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Für angerichtete Schäden ob gewollt oder ungewollt bist du verantwortlich, Entstehende Kosten müssen von deinen Eltern übernommen werden.
  3. In den Fachräumen musst du die speziellen Fachraumregeln beachten.
  4. Mit entliehenen Büchern musst du sorgsam umgehen und sie mit einem Umschlag schützen.
  5. Dein Fahrrad stellst du im Fahrradstand unter.
  6. Bis um 07.45 Uhr bleibst du in der Aula oder auf dem Schulhof, danach darfst du in den Klassenraum gehen.
  7. Du hängst deine Garderobe im Flur oder in den Garderobenräumen auf. Achte darauf, dass keine Wertsachen in den Jackentaschen bleiben.
  8. Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde legst du deine Unterrichtsmaterialien für den jeweiligen Fachunterricht (auch Lerntagebuch und Postmappe) auf den Tisch.
  9. Du gehst gemeinsam mit deiner Sportlehrkraft zur Sporthalle. Treffpunkt ist der untere Schulhof, auch wenn du vorher auf dem Sportplatz gespielt hast.
  10. Während der Schulzeit bleiben elektronische Medien (z. B. Mobiltelefon/Handy, MP3-Player, Lautsprecherboxen usw.) samt Kopf- und Ohrhörer in ausgeschaltetem Zustand in deiner Tasche. Auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle ist die Nutzung von Lautsprecherboxen grundsätzlich verboten. Die genehmigte Nutzung im Schulalltag ist ausgenommen.
  11. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellst du deinen Stuhl vorsichtig auf den Tisch und bringst den Müll in den entsprechenden Mülleimer (grau: Restmüll, grün: Papier, gelb: Verpackungen).
  12. Aus Sicherheitsgründen darfst du im Schulgebäude nicht rennen, kämpfen oder mit Bällen spielen.
  13. In jeder Klasse und in jedem Kurs wird nach Absprache mit den Schülerinnen und Schülern ein Ordnungsdienst eingerichtet, der im Klassenbuch notiert wird und folgende Aufgaben übernimmt:
  • Säubern der Tafel nach jeder Unterrichtsstunde
  • Schließen der Fenster
  • Sicherstellen des Ordnungs- und Sauberkeitszustandes des Klassen- bzw. Fachraums
  • Wenn du zu den großen Pausen aus einem Fachraum kommst, bringst du deine Tasche nicht in den A- oder B-Trakt, sondern stellst sie am jeweiligen Treppenaufgang ab. Notausgänge müssen freigehalten werden.
  1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind das Rauchen, der Genuss von Alkohol und anderen Drogen verboten.

Denke daran, dass du durch einsichtiges Verhalten vor allem Vorbild für jüngere Schüler:innen bist und zum guten Ruf deiner Schule beiträgst.

Pausenordnung
  1. In den beiden großen Pausen verbringst du die Zeit auf dem Schulgelände (durch die gelben Linien gekennzeichnet) oder im Schülertreff.
  2. Du achtest in der Aula und auf dem Schulgelände auf Sauberkeit und Ordnung.
  3. Du hast die Möglichkeit im Kiosk belegte Brötchen usw. zu kaufen. Hierzu stellst du dich im markierten Bereich in einer Reihe an.
  4. Verschiedene Pausenspiele kannst du dir im Schülertreff gegen ein Pfand ausleihen. Du musst sie am Ende der Pause wieder zurückbringen.
  5. Zum Ballspielen kannst du die Balltrichter auf dem mittleren Schulhof nutzen.
  6. Wenn du Fußball oder Basketball spielen möchtest, gehst du auf den Sportplatz. Beachte das Klingelzeichen bzw. die Anweisung der Aufsicht!
  7. Die Toilettenbereiche sind kein Aufenthaltsbereich. Du musst sie wieder sauber und ordentlich hinterlassen.
  8. Das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände verboten.
  9. In der Mittagspause hältst du dich in der Aula, auf dem Schulgelände (gelbe Begrenzungslinien) oder im Schülertreff auf. Hier kannst du gegen ein Pfand Pausenspiele ausleihen.
Verhalten an den Bushaltestellen und im Bus
  1. Die Grundregeln der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten auch an den Bushaltestellen und im Bus.
  2. An deiner Bushaltestelle stellst du dich an den vorgesehenen Durchgangsstellen in der Schlange an.
Verbot von Mobiltelefonen (Handy)
  1. Die Nutzung von Mobiltelefonen (Handys, Smartphones, Smartwatches) ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Dein Mobiltelefon bleibt während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet.
  2. Wichtige Telefonate kannst du nach Absprache in den Büros der Schulsozialarbeit oder des Sekretariats führen.
  3. Bei Zuwiderhandlungen wird wie folgt vorgegangen:
  • Du wirst von der Lehrkraft aufgefordert, das Mobiltelefon auszuschalten und dann unmittelbar bei der Lehrkraft abzugeben.
  • Die Lehrkraft schließt das Mobiltelefon in einem Safe ein und trägt den Verstoß in die Liste ein.
  • Du kannst dein Mobiltelefon nach Unterrichtsschluss durch eine Lehrkraft wiederbekommen.
  • Bei vierfachem Verstoß wird dir das Mobiltelefon nach Unterrichtsschluss nicht mehr ausgehändigt – stattdessen werden deine Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert, die dein Mobiltelefon bei der Schulleitung abholen können.
Trainingsraumkonzept

Verfahrensablauf Trainingsraum (TR)
1. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche informiert.

2. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.


3. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.
Die Erziehungsberechtigten werden per Mail über den Besuch im Trainingsraum informiert.
Der/die Schüler:in wird persönlich durch die Klassenlehrkraft angesprochen.

4. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.
Die Erziehungsberechtigten werden per Mail über den Besuch im Trainingsraum informiert.

5. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.
Die Erziehungsberechtigten werden per Mail über den Besuch im Trainingsraum informiert.

6. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.
Ein Elterngespräch wird, inklusive Schulleitung und Klassen- und Trainingsraumlehrkraft, geplant und durchgeführt.

7. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.
Die Erziehungsberechtigten werden per Mail über den Besuch im Trainingsraum informiert.

8. Besuch:

Ein Plan über die Rückkehr zum Unterricht wird erstellt.
Die Lehrkraft, die den/die Schüler:in in den TR entsandt hat erhält den erstellten Plan.
Klassenlehrkraft wird über die Anzahl der Besuche im Trainingsraum informiert.
Die Erziehungsberechtigten werden per Mail über den Besuch im Trainingsraum informiert.
Eine Pädagogische- bzw. Klassenkonferenz wird einberufen.

SCHULE OHNE RASSISMUS

Ethik der Schulgemeinschaft

Wir möchten, dass sich alle in der Schule wohl fühlen und hier gerne arbeiten und lernen können. Wir leben und lernen in einer „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, daher bekennen wir uns als Schulgemeinschaft zu folgenden Werten:

Ich werde mich dafür einsetzen, dass es zu einer zentralen Aufgabe meiner Schule wird, nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten und Initiativen zu entwickeln, um Diskriminierungen, insbesondere Rassismus, zu überwinden.

Wenn an meiner Schule Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen ausgeübt werden, wende ich mich dagegen und setze mich dafür ein, dass wir in einer offenen Auseinandersetzung mit diesem Problem gemeinsam Wege finden, uns zukünftig zu achten.

Ich setze mich dafür ein, dass an meiner Schule einmal pro Jahr ein Projekt zum Thema Diskriminierungen durchgeführt wird, um langfristig gegen jegliche Form von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, vorzugehen.

Zeit für die persönliche Entwicklung

Wir arbeiten als inklusive Schule in multiprofessionellen Teams und schaffen für unsere Schüler:innen Angebote für die Persönlichkeitsbildung. Unsere Schule zeichnet sich mit einer hohen Durchlässigkeit für alle Schulabschlüsse aus und ermöglicht den Schüler:innen Kurs- und Laufbahnwechsel ohne einen Schulwechsel. Leistungsstarke Schüler:innen finden bei uns ein Unterrichtsangebot auf gymnasialem Niveau vor und können nahtlos in die Oberstufe eines Gymnasiums übergehen.

Vernetzte Schule

Die Oberschule am Sonnensee Bissendorf mit gymnasialem Angebot (OBS-GY) bildet mit zahlreichen Institutionen in und um Bissendorf ein starkes Netzwerk für die Bildung und Erziehung deines Kindes.

  • Vereinen, Institutionen, Betrieben, Kirchen, Grundschulen
  • Berufsbildende Schulen in Melle und Osnabrück
  • Allgemeinbildende Gymnasien, Gesamtschulen und berufliche Gymnasien
  • Agentur für Arbeit
  • Offene Jugendarbeit der Gemeinde Bissendorf
  • Schüler-Forschungs-Zentrum Bissendorf