OBS-GY Bissendorf

  • Krankheit und Beurlaubung

Krankheit

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht die Schule besuchen kann, bitten wir Sie, am selben Tag im Sekretariat anzurufen (Anrufbeantworter der Schule). 

Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest muss nachgereicht werden.

Verfahre bitte wie folgt:
Wer? Name, Vorname, Klasse des Kindes
Bis wann? Geben Sie bitte an, bis zu welchem Datum Ihr Kind einschließlich (voraussichtlich) nicht in die Schule kommen kann.

Beurlaubung

Bei einer Unterrichtsbefreiung (z.B. Familienfeiern, Sportveranstaltungen usw.) müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser ist recht­zeitig vor der Veranstaltung in der Schule einzureichen.

Bitte fügen Sie auch die Anlagen mit an (Kopie der Einladung etc.).