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Datenschutzbeauftragter
Wir nehmen ihren / euren Datenschutz sehr wichtig!
Gemäß § 8a Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) hat jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Zu diesen öffentlichen Stellen gehören ebenfalls Schulen.
Nach § 8a Abs. 3 S. 4 NDSG können sich alle Personen, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, mit ihrem Begehren unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten wenden. Er nimmt insoweit in der Schule eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein.
Nicht nur Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte der Schule, sondern alle Personen, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen fühlen, können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten wenden. (s. § 7 NDSG).
Nachricht / Frage an den Datenschutzbeauftragten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unter der URL www.youngdata.de können Jugendliche Informationen zu Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Facebook, WhatsApp, Spielekonsolen und vielen anderen aktuellen Anwendungen abfragen. Darüber hinaus enthält die Webseite zahlreiche Hintergrundinformationen und Materialien zur Thematik "(Selbst-)Datenschutzes im Zeitalter des Web 2.0″.